** update 24.3.2022 **
Ab sofort unterliegt unsere Hygieneverordnung der 3 G Regel für den Einlass in unser Vereinslokal
Geimpft Genesen Getestet
Getestete werden geimpften und genesenen Personen gleichgestellt.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen 24h Test Bürgertest nachweisen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren reicht auch ein Schultest mit Nachweis
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Hygienekonzept für Bürgertreff
Wachtberg/ Arzdorf Schach: Stand: 11.01.2022
1.) Ab dem 01.01.2022 greift die 2G+ Regel: An den Veranstaltungen darf nur teilnehmen, wer:
- A) vollständig gegen Corona geimpft ist und 24 Stunden negativ Test nachweist. kein Selbsttest.
B). nachweislich von einer Coronaerkrankung genesen ist. Und Nachweis 24 Stunden negativ Test
Kein Selbsttest
C). Jugendliche ab 13 Jahre ebenfalls 2G+ Mit Nachweis 24 Stunden negativ Test. Kein Selbsttest.
D). Kinder bis 12 Jahre: reicht 24h Nachweis negativ Coronatest , ( 24h Bürgertest oder Apothekentest mit Stempel) Kein Selbsttest, Kein Schultest, Kein Schülerausweis erlaubt
E). Es werden keine Selbsttests in allen Punkten erlaubt.
2.) Mund-Nase-Bedeckung
Beim Betreten des Spielortes gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Das korrekte Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes (oder eines ausreichend großen Visiers) ist verbindlich! Für diese Ausrüstung
sind die Spieler selbst zuständig.
3.) Abstand
Der Abstand von 1½ Meter ist innerhalb und außerhalb der Räume (u. a. Spielraum, Büro, Toiletten,
Treppe) und im Begegnungsverkehr innerhalb der Räume, soweit es geht, einzuhalten.
4.) Hygienebestimmungen
Nachdem die Spieler den Spielraum betreten haben, sind unverzüglich die Hände zu
desinfizieren. Nach jedem Aufenthalt außerhalb des Raumes erfolgt wiederum das Händewaschen
oder das Desinfizieren. Seife und Einweghandtücher stehen in ausreichender Menge zur Verfügung.
5.) Spielräume
Die Spielräume werden nach Möglichkeit dauerhaft gelüftet werden.
6.) Anwesenheitsliste
Bei der Veranstaltung wird eine Teilnehmer- und eine Betreuerliste geführt. Diese beinhaltet Name
und Vorname der Teilnehmer / Betreuer, Adresse und Telefonnummer, Datum der Teilnahme mit
Uhrzeit, wann gekommen und wann gegangen. Einer gesonderten Erfassung von Adresse und
Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind.
Die Anwesenheitsliste wird vier Wochen aufbewahrt. Die Daten werden im Falle eines Kontaktes mit
einer COVID-19- infizierten Person an das Gesundheitsamt übermittelt. Mit dem Betreten des Spielraumes erklärt sich die Person mit der Weitergabe der Daten an das Gesundheitsamt
einverstanden.
7.) Beendigung der Schachveranstaltung
Das Spielmaterial, Figuren und Bretter sind nach der Veranstaltung von den Zuständigen des Vereins
zu säubern. Das gilt auch für die Spieltische und Toiletten.
8.) Veröffentlichung des Hygienekonzeptes
Das Hygienekonzept wird für alle Teilnehmer zur Einsichtnahme bereitgestellt.
9.) Verstoß gegen die Hygieneregeln
Verstößt eine Person gegen die Hygieneregeln, wird sie darauf aufmerksam gemacht und gebeten,
diese einzuhalten. Bei mehrfachen Verstößen oder mutwilligen Zuwiderhandlungen behält sich der
Veranstalter vor, den Zutritt zu den Spielräumen für die Dauer der Corona- Beschränkungen zu
untersagen.
10) Nicht angemeldete Personen
Außenstehenden oder nichtangemeldeten Personen ist der Zutritt des Veranstaltungsorts untersagt.